Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Vorgaben nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 erfüllen

Brände stellen ein nicht zu unterschätzendes Risiko und eine ernsthafte Bedrohung dar. Im Ernstfall zählt jede Sekunde.

Eine regelmäßige Weiterbildung (Empfehlung etwa alle drei Jahre) der Brandschutzhelfer stellt dabei ein wirksames Instrument dar, um im Brand- bzw. Evakuierungsfall richtig und kompetent zu reagieren und mögliche Schäden möglichst zu minimieren.

Termin in Ulm am 14. Mai: Für mehr Informationen und Anmeldungen hier klicken.