Ausbildung zum Brandschutzhelfer - Vorgaben nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 erfüllen

Harald Hofmann
Wann:
Mittwoch, 14.06.2023
09:00 - 13:00 Uhr
Wo:
Stuttgart
Zielgruppe:
Apothekeninhaber/Innen,
nichtpharmazeutisches Personal,
pharmazeutisches Personal
Inhalt des Seminars: 

Brände stellen ein nicht zu unterschätzendes Risiko und eine ernsthafte Bedrohung dar. Im Ernstfall zählt jede Sekunde.

Eine regelmäßige Weiterbildung (Empfehlung etwa alle drei Jahre) der Brandschutzhelfer stellt dabei ein wirksames Instrument dar, um im Brand- bzw. Evakuierungsfall richtig und kompetent zu reagieren und mögliche Schäden möglichst zu minimieren.

Gemäß § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber sämtliche Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Er hat diejenigen Personen zu benennen, welche die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist somit gesetzliche Pflicht und gelebter Arbeitsschutz.

Bei Brandschutzhelfern handelt es sich dabei um Mitarbeiter, die in ihrem Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes mit dem Ziel die betriebliche Sicherheit zu erhöhen übernehmen. Im Brandfall leiten sie Erstmaßnahmen ein (z.B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten und Kunden) um Personen- und Sachschäden zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Ziel des Seminars: 

Ihnen wird das erforderliche Basiswissen vermittelt um Erstmaßnahmen durchzuführen, die Wirksamkeit des Brandschutzhelfers sicherzustellen und die persönliche Sicherheit des Brandschutzhelfers bei der Ausübung zu gewährleisten.

Themen­schwerpunkte: 
  • Bestellung eines Brandschutzhelfers
  • Aufgaben des Brandschutzhelfers
  • Verhalten im Brandfall
  • Gebäuderäumung
Methodik:

Vortrag, praktische Übung am Übungsfeuerlöscher

Voraussetzungen/ Arbeitsmaterial/ Hinweise: 

Nach ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten) sind mindestens 5 Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung auszubilden.

Referent/In: 

Herr Dieter Horer, ASUC GmbH, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter

Fortbildungs­punkte: 

Fortbildungspunkte werden bei der Landesapothekerkammer BW beantragt, Akkreditierungsgebühren sind in der Seminargebühr enthalten.

Veranstaltungs­leistungen: 

Seminarleitung, Seminarunterlagen, Begrüßungskaffee, Tagungsgetränke, Kaffeepausen, kleiner Imbiss

(Bitte teilen Sie uns evtl. Unverträglichkeiten oder vegetarische Ernährung mit Ihrer Anmeldung mit.) 

Preis für LAV-Mitglieder *:
259,00 € zzgl. MwSt. (308,21 € brutto)
Preis für Nicht-Mitglieder:
388,50 € zzgl. MwSt. (462,32 € brutto)

* Der Preis für LAV-Mitglieder ist ein Vorzugspreis für Mitglieder des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg e. V., deren Apothekenmitarbeiter und sowie für LAV-Mitglieder anderer Bundesländer und deren Apothekenmitarbeiter.