Fördermöglichkeiten

Förderprogramm Fachkurse

Fachkurse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (ESF)

Wir freuen uns, dass wir für Sie einen Zuschuss aus Mitteln des ESF bewilligt bekommen haben. Dadurch reduziert sich bei vielen unserer Seminare die Seminargebühr um 30% bzw. 70%!

Berufliche Fortbildung ist auch ein Anliegen der Europäischen Union.
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg bietet daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein „Förderprogramm Fachkurse“ an, mit dem für bestimmte Zielgruppen die Kursgebühr um 30% reduziert werden kann. Sollten Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. während des Kurses vollenden, kann die Kursgebühr um 70% reduziert werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Beschäftigte, die in rechtlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern tätig sind, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss, können gefördert werden. Alle weiteren Förderungsvoraussetzungen finden Sie in den unten aufgeführten pdf-Dateien „Merkblatt Förderprogramm Fachkurse“ und „Wichtige Informationen kurz zusammengefasst“.

Sie haben Fragen zu den Fördermitteln? Gerne beraten wir Sie persönlich. Sie erreichen uns telefonisch unter 0711/22334-66 oder per E-Mail an seminare@apotheker.de.

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Verbessern Sie durch Weiterbildung Ihre Chancen im Beruf

Um für die Weiterbildung einen Prämien- oder Spargutschein zu bekommen, müssen Sie zunächst eine dafür eingerichtete Beratungsstelle (z. B. IHK, vhs etc.) aufsuchen. Diese informiert und berät Sie in allen Fragen der Bildungsprämie.

Gefördert aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union

Seit Dezember 2008 bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Bildungsprämie für den Besuch eines Kurses, Lehrgangs oder Seminars zur beruflichen Weiterbildung an. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Mit dem Bildungsgutschein werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten – aber maximal 500 Euro übernommen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Erwerbstätige (Angestellte oder Selbständige) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten), sowie Beschäftigte im Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit. Nicht förderfähig sind Nichterwerbsfähige und Nichterwerbstätige (zum Beispiel Personen, die ALG I oder ALG II beziehen, Schüler/innen, Auszubildende, Studierende oder Renter/innen und Pensionäre), Personen, die ein Meister-Bafög erhalten sowie Personen, die nicht befugt sind, in Deutschland zu arbeiten.

Was wird gefördert?

Mit der Bildungsprämie werden Weiterbildungen, die für die Ausübung der derzeitigen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse vermitteln oder Fachkompetenzen erweitern, gefördert. Das Spektrum reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen. Nicht bezuschusst werden Kosten für zum Beispiel Messe-, Museums- oder Kongressbesuche, Maßnahmen im Einzelunterricht und Fachtagungen.

Was ist zu tun?

Weitere Informationen erteilen die Beratungsstellen. Eine ortsnahe Beratungsstelle kann unter der kostenlosen Hotline 0800 2623000 erfragt werden. Zusätzliche Informationen sind unter https://www.bildungspraemie.info abrufbar.

Worauf ist zu achten?

Falls eine Förderung bewilligt wird, muss der Bildungsgutschein zusammen mit der Anmeldung zur Weiterbildung beim Weiterbildungsträger – z. B. der LAV Service GmbH – eingereicht werden. Nach der Anmeldung zu einer Weiterbildung ist das nachträgliche Einreichen eines Bildungsgutscheines nicht mehr möglich. Sollte der Bildungsgutschein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung an die LAV Service GmbH nicht ausgezahlt werden, sind Sie verpflichtet, die vollen Kursgebühren zu tragen.